Dass in deutschen Behörden sich der Amtsverantwortliche teilweise zu kuriosen Fehlentscheidungen hinreißen lässt, ist für den Ottonormal-Verbraucher sicher nicht neu. Wenn ein durchtrainierter Kraftsportler aufgrund seiner vorbildlichen Lebensweise und des athletischen Eifers allerdings durch den zuständigen Amtsarzt in die Risikogruppe der Übergewichtigen eingeordnet wird, ist dies mehr als ein Schmunzeln wert.
Dem Land Nordrhein-Westfalen dürfte das Lachen allerdings vergangen sein. Sebastian Weber, um dessen Fall es hier geht, wollte eine Laufbahn bei der Polizei einschlagen. Leider lag dessen BMI (Verhältnis aus Körpergröße zu Gewicht) über dem vom Land zulässigen Wert von 27,5 – der Grund für die Ablehnung. Schuld für den höheren BMI war die antrainierte Körpermasse. Ein Verwaltungsgericht hat sich jetzt hinter den Kraftsportler gestellt.
In der Urteilsbegründung heißt es, wenn das Land Bewerber in eine Risikogruppe einstuft, muss es die Sachlage auch wirklich prüfen. Im Fall des 25-Jährigen bedeutet das Urteil eine individuelle Prüfung. Gleichzeitig wirft das Urteil Fragen nach der Eindeutigkeit des BMI auf. Da hier nur Gewicht und Masse ins Verhältnis gesetzt werden, können sehr stark austrainierte Sportler schnell extreme Werte erreichen – ohne schwer übergewichtig oder magersüchtig zu sein.
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