Die Welt Anti Dopingagentur WADA bereitet sich schon seit einiger Zeit auf eine Reglementierung der zunehmenden Bluttests von Sportlern vor.
Mitzunehmender Entwicklung der Medizintechnologie sind die Treffer bei den Dopingkontrollen extrem gestiegenen.
Für den Nachweistest von Wachstumshormonen, wird das Blut zentrifugriert. Das daraus entstehende beziehungsweise resultierende Blutplasma müsste hierfür allerdings gefroren werden.
Im Falle von Vollblut proben die bei minus Temperaturen gelagert wurden, ist es immer ein Streitfall und vor allen Dingen eine Beweislastumkehr im Sinne des Angeklagten.
Bei der ruhigen Kontrolle wird das Urin des Athleten in zwei Fläschchen abgefüllt und wird dabei das erste Fläschchen positiv getestet kann der Athlet auf eine Wiederholung mit dem zweiten Fläschchen bestehen. Das zweite Fläschchen der Dopingkontrolle trägt den Namen B. während das erste Fläschchen den Namen A.
Um Verwechslungen oder Manipulationen von Dritten auszuschließen sind die Verschlüsse der Behälter mit den Dopingproben haargenau dieselben.
Die Urinabgabe findet immer beaufsichtigt statt und die Athleten verschließen in ihre Flaschen eigenhändig.
An den Dopingproben angebracht sind Sicherheitsverschlüsse die nur im Labor ohne Schaden geöffnet werden können.
Die Erfahrung aus Wettkämpfen in z.B. Athen haben einen Rückstau der Athleten erzeugt die eine unangenehme Länge an Zeit auf die Ergebnisse der Untersuchung des Blutes warten mussten.
Jetzt arbeitet die Dopingagentur mit Hochdruck daran, mehr Sport aktive Länder dazu bringen, einen effektiveren Dopingkampf zu betreiben.
In dem Kontrollmechanismus werden ganz verschiedene Punkte unter anderem auch die Beobachtung von Leistungsschüben, Leistungssprüngen und Leistungssteigerungen in Wettkämpfen und Turniere miteinbezogen. Das heißt dass nicht nur die Blut und Urinkontrolle im Vordergrund steht sondern auch das beobachten des Umfeldes des Athleten.
Neben all den Maßnahmen zur Kontrolle des Drogenmissbrauchs nicht zuletzt der Athleten für seinen Körper mehr Eigenverantwortung übernehmen. Im Beispiel England Italien Frankreich und Österreich können Athleten selbst bereits strafrechtlich belangt verurteilt und zur Rechenschaft gezogen werden, wohingegen in Deutschland oder zum Beispiel der Schweiz bisher nur das Umfeld der Athleten wie zum Beispiel die Ärzte oder Coach belangt werden können.
In absehbarer Zeit ist mit Sicherheit davon auszugehen dass sich diese Handhabung auch in Deutschland ändern wird.
Nicht zuletzt sind sie bekannt gewordenen Dopingsskandale der Radfahrer insbesondere der Telekom Gruppe ausschlaggebender Punkt für die bei der ausgedienten Dopingkontrollen im Leistungssport.
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Blutpass im Anti-Dopingkampf « Von DerZaenker « Schlagzeilen, Doping Steroide, Radsport
schrieb am Januar 14, 2008 12:12 pm ein Pingback.
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