Kurz zusammengefasst wer es noch nicht gelesen hatte:
Die Lehrerin hatte sich dagegen gewehrt, dass Schüler auf der Internetseite spickmich.de ihre berufliche Qualifikation bewerten. Die Richter sehen darin keine Rechtsverletzung im Sinne von einem ” unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht” welches die Klägerin versucht hatte durch zu setzen.
Die Internetseiten spickmich.de haben nach eigenen Angaben bereits über 500.000 registrierte Schüler auf Ihren Seiten, welche aus ganz Deutschland stammen.
Die Plattform dient also nicht ausschließlich der Bewertung von Lehren sondern dort gibt es auch ganz normale weblogs und Foren etc. so wie auf unseren Seiten auch ;o) Allerdings findet man dort auch die Kategorie „Lehrerzimmer“ wo ein persönliches Zeugnis ausgestellt werden kann, aus allen Zeugnissen ergibt sich den der Notendurchschnitt.
In diesen Zeugnissen können unter anderem auch Zensuren über das Aussehen und den Sexappeal von namentlich erwähnten Lehrern vergeben werden und genau hier liegt der Ansatzpunkt der Klage
Es soll bereits Fälle gegeben haben in denen sich komplette Schulklassen abgesprochen hatten, um bestimmte Klassenlehrer zu „Benoten“ oder wie es der Personenkreis der Klagenden nennt „fertig zu machen“
Mal ganz ehrlich meine Meinung zur Klassenbewertung. Wenn sich eine ganze Schulklasse zusammen tut und alle der selben Meinung sind, sollte die/der Frau/Herr Pädagogin/e mal mit der Fehlersuche bei sich beginnen.
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